Neu ist, dass nun auch Namen von Unternehmen genannt werden dürfen, die gegen das Gesetz verstoßen.
Weiterhin gibt das neue VIG jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht auf Auskunfts- und Akteneinsicht gegenüber den Behörden. Das heißt: Jeder kann bei den zuständigen Behörden nachfragen, ob dort Daten zu bestimmten Lebens- oder auch Futtermitteln, zu Kosmetika, Wein und Bedarfsgegenständen (zum Beispiel Verpackungen, Textilien) vorliegen. Das ist auch möglich, wenn Fragen zur Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung oder zu den Zutaten eines Lebensmittels bestehen. Der Antrag muss innerhalb eines Monats bearbeitet werden. Bei einer notwendigen Anhörung von betroffenen Dritten beträgt die Bearbeitungsfrist zwei Monate.
Auskünfte erteilen Behörden oder Personen des Privatrechts, die Aufgaben des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wahrnehmen. Das sind zum Beispiel das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die Landesämter für Lebensmittelsicherheit oder die Veterinärämter. Die Kosten betragen für einfache Auskünfte zwischen 5,- Euro und 25,- Euro, bei schwierigen Auskünften zwischen