Aufgrund der Price-Cap-Formel hätte die DP AG theoretisch das Preisniveau für nächstes Jahr um 0,4 Prozent anheben können. Sie hat jedoch auf die vollständige Ausschöpfung des Erhöhungsspielraums verzichtet und lediglich für die Auslandspost eine Anhebung um 0,1 Prozent beantragt. Diesem Antrag hat die Bundesnetzagentur zugestimmt.
Die Price-Cap-Formel ist im vergangenen Jahr neu festgelegt worden und gilt bis Ende 2011. Darin wurde der DP AG eine jährliche Produktivitätsfortschrittsrate von 1,8 Prozent auferlegt. Dieser Produktivitätsfortschrittsrate wird die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Inflationsrate gegenübergestellt. Daraus ergibt sich für die DP AG für das Jahr 2009 ein theoretischer Erhöhungsspielraum ihrer Porti von 0,4 Prozent.
Die Genehmigung der Bundesnetzagentur umfasst nicht die Entgelte für Beförderungsleistungen, die ab einer Mindesteinlieferungsmenge von 50 Briefsendungen angewendet werden. Für diese Beförderungsleistungen muss sich die DP AG seit Wegfall der Exklusivlizenz am 1. Januar 2008 die Entgelte nicht mehr vorab genehmigen lassen. Sie unterliegen aber weiterhin einer nachträglichen Missbrauchskontrolle durch die Bundesnetzagentur.
Die heutige Genehmigung ist bis zum 31. Dezember 2009 befristet.