Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der EU-Kommission Antonio Tajani erklärte: „Als die Kommission ihre Durchführungsvorschriften im Bereich der Luftsicherheit verabschiedete, wurde mit Unterstützung der Mitgliedstaaten beschlossen, von einer Veröffentlichung dieser Vorschriften aus Sicherheitsgründen abzusehen. Fünf Jahre danach ist es uns aufgrund der gesammelten Erfahrungen möglich, größere Transparenz zu schaffen, ohne dass es Abstriche bei der Sicherheit gibt. Damit wird ein weiterer positiver Schritt zum Vorteil der Flugreisenden in Europa getätigt.“
Informationen über die derzeit im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck verbotenen Gegenstände waren bislang über die Luftfahrtunternehmen und Flughäfen zu erhalten. Die Kommission hatte diese Informationen bereits 2004 und 2006 veröffentlicht.
Mit dem Erlass der Verordnung und der Entscheidung wird den mehrfach zum Ausdruck gebrachten Forderungen des Europäischen Parlaments Rechnung getragen.
Die Verordnung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und hier abrufbar sein. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.