Auch bei mehrwertsteuerpflichtigen Geschäftskunden-Produkten in den Bereichen Briefkommunikation, Paket, Dialogmarketing und Express wird die Mehrwertsteuersenkung umgesetzt. Keine Auswirkungen hingegen hat die Steuersenkung auf Post-Universaldienstprodukte wie z.B. Einzelbriefsendungen oder Pakete ohne Zusatzservices bis 10 kg. Grund: Der Post-Universaldienst soll eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen sicherstellen und ist deshalb gesetzlich von der Mehrwertsteuer befreit.
Aushänge in den Postfilialen informieren die Kunden über die befristeten Preisanpassungen bei Postdienstleistungen. Da es sich bei den am häufigsten nachgefragten Produkten in den Postfilialen um klassische Post-Universaldienstleistungen handelt, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, kommt es bei diesen allerdings zu keinen preislichen Veränderungen. Somit ist es für Kunden auch nicht nötig, Ergänzungsmarken zu kaufen, da es keine „krummen“ Porto-Werte in Folge der Mehrwertsteuersenkung geben wird.
Keine Auswirkungen gibt es darüber hinaus für Kunden bei der Frankierung ihrer Sendungen, z.B. über DV-Freimachung bzw. über Frankiermaschinen, da die Frankierung des Transportentgelts immer als Nettoentgelt erfolgt und die Mehrwertsteuer gesondert in Rechnung gestellt wird.
Weitere Informationen unter: deutschepost.de/mehrwertsteuer und dhl.de/mehrwertsteuer