"Es ist empörend, mit welchen Methoden versucht wird, den gesetzlichen Postmindestlohn zu umgehen", so Wolfhard Bender, Vorstand des Arbeitgeberverband Postdienste e.V.. "Pseudogewerkschaften, die von Arbeitgebern finanziert werden, sind nicht tariffähig und können auch keine Tarifverträge abschließen. Wenn sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft bestätigt, sind die angeblichen Vereinbarungen mit der GBNZ, auf die sich Herr Gerster beruft, unwirksam", erklärt Bender weiter. "Auch Herr Gerster, der Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief und Zustelldienste (AGV-NBZ), muss jetzt einlenken und sich eindeutig von der GBNZ und ihrem Treiben distanziert. Das gelingt nur dann glaubwürdig, wenn er sich auch von den Pseudotarifverträgen verabschiedet und den Post-Mindestlohn zahlt. Mit seinem derzeitigen Schlingerkurs gelingt ihm dies nicht"