tx_animation_image_small_placeholder

Politik & Recht

Änderung am beschlossenen E-Commerce-Paket

Das Europäische Parlament will in dieser Woche einer Fristverschiebung um sechs Monate der Pflichten aus dem so genannten "E-Commerce-Paket" zustimmen. Die Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 sowie die Verordnung (EU) 2017/2454 waren seinerzeit beschlossen worden mit dem Ziel, Unternehmen und Verbrauchern den grenzüberschreitenden Online-Handel zu erleichtern sowie den Mitgliedstaaten eine vollständige Erhebung der dabei anfallenden Umsatzsteuer zu ermöglichen.

Allerdings waren mit dem neuen System auch zahlreiche Melde- und Überwachungspflichten, zum Teil durch zusätzliche IT-Infrastruktur, verbunden, die nicht alle Mitgliedstaaten sowie Anbieter von Post- und Kurierdienstleistungen konnten aufgrund der Pandemiefolgen den ursprünglich vereinbarten Anwendungszeitpunkt (1. Januar 2021) verbindlich zusagen.

Angestrebt ist nun, durch eine Ratsentscheidung und eine wortgleiche Änderung der dazugehörigen Rechtsverordnung den Anwendungszeitpunkt um sechs Monate nach hinten zu verschieben, das heißt auf den 1. Juli 2021. Das Parlament muss hierzu, und zwar für den Rat nicht verbindlich, Stellung nehmen. Die beiden Berichterstatter – Ondrej Kovarik (Renew Europe) and Ludek Niedermayer (EVP), beide Tschechische Republik – streben hierfür diese Sitzungswoche an, die zugleich die letzte vor der Sommerpause ist.

Bereits am 3. Juni haben sich die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten auf einen Kompromisstext für dieses Dossier geeinigt. Ob dieses ebenfalls eine sechsmonatige Fristverschiebung vorsieht, ist nicht bekannt.

© 2023 BvDP. Nutzungsbedingungen Alle Rechte vorbehalten.